Was gilt nach Inkrafttreten des neuen Produktsicherheitsgesetzes
26.01.2012
Rechtsanwalt Dr. Arun Kapoor gibt Auskunft zum neuen Produktsicherheitsgesetz.
Im Dezember letzten Jahres ist das neue Produktsicherheitsgesetz in Kraft getreten. Es bringt eine Reihe von Änderungen für die Branche mit sich. So müssen etwa Kontaktanschrift und Identitätskennzeichnung nunmehr prinzipiell immer auf dem Produkt selbst aufgebracht werden. Bislang war es den Akteuren weitgehend freigestellt, die erforderlichen Kontaktdaten auf die Produktverpackung auszulagern. Das PSI Journal sprach mit Rechtsanwalt Dr. Arun Kapoor über die Gesetzesnovelle zur Produktkennzeichnung. Im Interview erklärt der Industrieanwalt, der seit Jahren verschiedenste Unternehmen in produktsicherheitsrechtlichen Verfahren vertritt, worauf Hersteller und Händler nun besonders achten sollten. Zum Interview gelangen Sie hier.

