Steuererklärung: Korrekturen gelten als Steuerhinterziehung
31.05.2012
Unternehmen, die Korrekturen bei der Steuererklärung vornehmen, sind strafrechtlichen Risiken ausgesetzt. Bisher wurden nachträgliche Korrekturen der Steuererklärung als strafbefreiende Selbstanzeige gewertet. Aufgrund einer Gesetzesänderung können sie nun aber als Steuerhinterziehung gelten. Das meldet der Handelsverband Deutschland (HDE).
Durch die Gesetzesänderung könne Straffreiheit durch eine Selbstanzeige nur erreicht werden, wenn alle unverjährten Hinterziehungen einer Steuerart gleichzeitig gemeldet werden. Für die Unternehmen ist dies oft nicht so einfach machbar. „Für Unternehmen und Mitarbeiter von Steuerabteilungen kann dies zu unangemessenen strafrechtlichen Risiken führen. Denn angesichts der Komplexität von Steuererklärungen im Unternehmensbereich lässt sich kaum zuverlässig ausschließen, dass auch weitere Steuererklärungen als die angezeigte korrekturbedürftig sind", so HDE-Experte Jochen Bohne.
Das Problem taucht beispielsweise auch bei Umsatzsteuervoranmeldungen auf, die in der Unternehmenspraxis recht häufig nachträglich korrigiert werden. Hier müssten dringend entsprechende Änderungen vorgenommen werden, um Unternehmen nicht unnötig zu kriminalisieren, so der Verband.

