Gewerbeinformationen: Vorsicht bei Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale

09.08.2012
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Wie aus der Branche bekannt geworden ist, haben Unternehmen in den vergangenen Monaten Schreiben von der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH) erhalten, in denen sie aufgefordert werden, ihre Daten abzugleichen. Die Industrie- und Handelskammern warnen davor, Daten preiszugeben. Denn den Schreiben, die auf den ersten Blick aussehen wie ein Daten-Abgleichsschreiben des Gewerbeamtes, folgt eine Rechnung von jährlich über 560 Euro für den Eintrag in ein Internet-Register. Wer sich weigert zu bezahlen, erhält eine Mahnung mit angefügten Gerichtsurteilen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun geurteilt, dass der Versand dieser Formulare seitens der GWE und die damit verbundenen Rechnungen nicht rechtens seien (AZ I-20U100/11). Gleichzeitig hat der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) Klage gegen die GWE erhoben. Trotz allem werden laut Auskunft der Industrie- und Handelskammern jedoch weiterhin Formulare dieser Art versendet.

 

 





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