Die Frist für die Einkommensteuererklärung läuft ab
26.05.2011
Jetzt aber schnell. Wer seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2010 noch nicht bearbeitet hat, sollte sich beeilen. Am 31. Mai muss sie dem Finanzamt vorliegen. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein „Lohnsteuerhilfe Bayern e. V." hin. Die Frist gilt für alle Steuerzahler, die zu einer Abgabe verpflichtet sind. Dazu gehören zum Beispiel Steuerzahler, bei denen auf der Lohnsteuerkarte Freibeträge eingetragen wurden oder Arbeitnehmer, die Arbeitslosengeld I, Kranken- oder Mutterschaftsgeld bezogen haben. „Betragen diese Lohnersatzleistungen mehr als 410 Euro im Jahr, ist die Steuererklärung Pflicht", so Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III/V müssen ebenso tätig werden, weil sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Das gleiche gilt für junge Eltern, die 2010 Elterngeld erhalten haben. Wer Einnahmen aus einer Vermietung hat oder auf Lohnsteuerklasse VI arbeitet, muss sich ebenfalls bis Ende Mai dem Papierkram stellen. Wurden im Jahr 2010 fleißig Belege gesammelt, kann man einiges von der Steuer absetzen - angefangen bei Handwerkerkosten über Beiträge für Versicherungen bis hin zur Kinderbetreuung. Für 2010 wird auch das häusliche Arbeitszimmer nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wieder anerkannt. Steuerzahler, die den Abgabetermin nicht einhalten können, können beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen.

