
Vor Kurzem sind die mit Spannung erwarteten Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz veröffentlicht worden. Die Praxis zeigt, dass die Leitlinie den Beratungsbedarf spürbar erhöht hat. Ziel von Unternehmen sollte es daher sein, ein gewisses Grundwissen aufzubauen. Wenn die Marktaufsicht bereits im Haus ist und Termine für die Behebung von Mängeln gesetzt hat, ist es meist schon zu spät. Damit es nicht so weit kommt: Die professionellen Tagesseminare der IHK Hamburg liefern Unternehmen alle relevanten Informationen zum Produktsicherheitsgesetz und zur Produktkennzeichnung. Sie schärfen den Blick dafür, was Hersteller, Importeure oder Händler bei der Bereitstellung ihrer Produkte beachten müssen. Referent ist der erfahrene Designer und Sicherheitstechniker Lutz Gathmann, der Schritt für Schritt an die praktische Anwendung und Umsetzung des ProdSG heranführt. Der nächste ganztägige Workshop ist am 12. November 2013 in der IHK Hamburg. Anmeldeschluss ist bereits der 28. Oktober 2013. Programm und Anmeldung hier.

Der europäische Verband der Arzneimittelhersteller EFPIA (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations), dem alle führenden Pharmaunternehmen angeschlossen sind, will künftig Werbeartikel als Werbeinstrument für seine Mitglieder verbieten. Der europäischen Werbeartikelwirtschaft droht damit ein erheblicher Umsatzrückgang von über 20 Prozent. Schon auf der kommenden Mitgliederversammlung (24. bis 25. Juni) des EFPIA soll endgültig der Beschluss gefasst werden, dass Verbandsmitglieder Werbeartikel nicht mehr einsetzen dürfen. Bereits vor kurzem hat der Verband seine Mitglieder darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Streuartikeln mit Produktwerbung verboten werden wird. Restbestände sollen jedoch noch bis Ende Juni 2014 abgegeben werden können. Es wird vermutet, dass die Pharmaindustrie mit dieser Maßnahme Transparenz demonstrieren möchte, um von richtig teuren Zuwendungen an Ärzte wie zum Beispiel „Weiterbildungsreisen" abzulenken. In einer ersten Stellungnahme äußerte sich der Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V., dass man auf Streuartikel in erster Linie deswegen verzichten wolle, weil der mit der Offenlegung verbundene Aufwand in keiner Relation zum Nutzen stehe. Das PSI, die deutschen Verbände und der EPPA werden in Kürze gemeinsame Aktionen starten, um den Beschluss noch zu verhindern oder die Folgen für die Branche abzumildern. Gespräche in Berlin, Termine mit den Pharmaverbänden sowie ein Dialog auf europäischer Ebene werden zeitnah stattfinden. Die Verbände und PSI appellieren an die Branche, die Offensive im eigenen Interesse nach Kräften zu unterstützen: Helfen Sie mit, gegen den Beschluss vorzugehen und nutzen Sie Ihre Kontakte zur Pharmaindustrie, um eine Meinungsänderung zu bewirken!

Seit dem 1. Mai 2013 wird das europäische Post-it® Werbemittelgeschäft von der Michael Schiffer Gruppe übernommen. Als langjähriger Partner der 3M ist Michael Schiffer dann für die Herstellung und den Vertrieb des gesamten Post-it® Werbemittelsortiments in Europa verantwortlich. Die Michael Schiffer Gruppe ist ein europaweit agierender Anbieter von innovativen Print-Lösungen für die Bereiche Organisation und Kommunikation. Gegründet im Jahr 1925, ist das inhabergeführte Familienunternehmen mit rund 200 Mitarbeitern heute einer der führenden Druck-Dienstleister Deutschlands für Kundenanforderungen im Bereich technisch anspruchsvoller und ausgefallener Printlösungen. Bereits seit 2009 arbeitet Michael Schiffer mit der 3M Deutschland GmbH zusammen und ist für das Bedrucken und die Verarbeitung von Post-it® Produkten für die Werbemittelindustrie verantwortlich. Aus dieser guten Zusammenarbeit entwickelte sich das neue Geschäftsmodell, das den Stärken beider Unternehmen gerecht wird. Von dieser Veränderung profitieren vor allem Werbemittel-Handelspartner. Durch die Übernahme der Verantwortung von Herstellung und Vertrieb des gesamten Post-it® Werbemittelsortiments in Europa von Michael Schiffer können schnellere Reaktionszeiten, eine größere Sortimentsbreite, noch mehr Flexibilität und innovative Kundenlösungen ermöglicht werden. www.michaelschiffer.com

Diese Woche wurden die lange erwarteten Leitlinien zum neuen Produktsicherheitsgesetz (LASI Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz - LV 46) veröffentlicht. Der Veröffentlichung war ein langwieriger behördlicher Abstimmungsprozess vorausgegangen. Die Branche hatte sich von dem Dokument die Klärung anwendungsbezogener Fragen erhofft, wie etwa die rechtskonforme Kennzeichnung von Verbraucherprodukten. Nach Expertenmeinung sind jedoch wichtige Fragen nach wie vor nicht vollständig geklärt. „Erstaunlich ist insbesondere, dass die Leitlinien die Angabe der Herstellerdaten auf einem Anhängeetikett der Anbringung auf der Verpackung gleichstellen. Die Anbringung der Daten auf einem Anhängeetikett dürfte somit künftig nur noch dann möglich sein, wenn die Kennzeichnung auf dem Produkt selbst nicht möglich ist, weil nur in diesem Fall ein Ausweichen auf die Verpackung zulässig ist", so Rechtsanwalt Dr. Arun Kapoor (Noerr LLP). Auch der Designer und Produktsicherheitsexperte Lutz Gathmann stellt fest, dass sich im Prinzip nichts geändert habe und verweist ergänzend auf den folgenden Wortlaut des Dokuments: „Die Angabe (Firmenname und Adresse) in der Gebrauchs- bzw. Betriebsanleitung oder auf dem Preisetikett oder auf einem gesonderten Anhängeetikett oder der Rechnung ist ebenfalls zulässig und steht der Angabe auf der Verpackung gleich. Die Angabe auf dem Kassenbon oder dem Versandpaket ist unzureichend." Im Hinblick auf die Werbeartikelbranche sei die Angabe der Adressdaten auf der Rechnung natürlich nur dann ausreichend, wenn dem Werbeartikelempfänger/ Verwender Produkt und Rechnung zusammen vorliegen. Das allerdings sei im Werbeartikelbereich nicht gegeben: Denn der Werbetreibende erhält die Rechnung, nicht jedoch der Verwender, erklärt Gathmann. Es wird also auch künftig jeder Einzelfall gesondert zu prüfen sein. Die aktuellen Leitlinien sind lediglich eine Entscheidungshilfe, wie den Anforderungen des ProdSG entsprochen werden kann. Eine gewisse Rechtsunsicherheit bleibt also bestehen. Unter folgendem Link sind die Leitlinien zu finden: http://lasi.osha.de/docs/lv_46.pdf

Mitte Februar verlieh die Aktion Plagiarius e.V. auf der Konsumgütermesse Ambiente den gefürchteten Negativpreis „Plagiarius". Bereits zum 37. Mal wurde die Auszeichnung an Händler und Hersteller besonders dreister Fälschungen verliehen. Wie so oft gehört auch ein PSI Mitglied zu den geschädigten Unternehmen: Die LED Taschenlampe LED LENSER P7 und die LED-Strinlampe LED LENSER H7 von Zweibrüder Optoelectronics GmbH & Co. KG wurden von dem chinesischen Unternehmen JRS Technology Co., Ltd. aus Guangdong gefälscht, das dafür den „Sonderpreis für Fälschungen" erhielt. Mit dem ersten Preis wurde Public Works Authority Ashghal aus Doha, Katar, ausgezeichnet, die die Fälschung der Straßenlampe „Latina" in Auftrag gaben. Seit 1977 vergibt Plagiarius e.V. den Negativpreis, um die skrupellosen Geschäftspraktiken von Plagiatoren ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Im Rahmen der Verleihung wurde ebenfalls ein Erklärclip der Simpleshow GmbH gezeigt, der die Problematik Plagiat leicht verständlich auf den Punkt bringt. Das Video kann unter www.plagiarius.com/simpleshow_de angesehen werden. www.plagiarius.com
Preisträger des Plagiarius-Wettbewerbs1. Preis (für Anstiftung) 2. Preis 3. Preis Sonderpreis für Fälschungen
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Acht Spezialisten der Werbemittelbranche, Gustav Daiber GmbH, Fare Guenther Fassbender GmbH, Geiger Aktiengesellschaft, Halfar System GmbH, Jung Bonbonfabrik GmbH & Co KG, koziol »ideas for friends GmbH, LM Accessoires GmbH und Senator GmbH & Co. KGaA, luden im vergangenen Dezember ihre Kunden zum mittlerweile dritten Mal im Rahmen der Welcome Home 2012 „zu sich nach Hause" ein und überraschten sie nicht nur mit beeindruckenden Neuheiten, sondern auch mit einem Blick hinter die Kulissen der Unternehmen. „Die Resonanz war wieder großartig und wir fühlen uns bestärkt, das Konzept weiter fortzusetzen", weiß Peter Leseberg von Halfar zu berichten. Ein Bonusprogramm im Wert von 1.100 Euro pro Besucher fand bei der erfreulich hohen Anzahl von über 700 Gästen große Resonanz. Insgesamt waren sich die Besucher vor allem in Sachen Qualität der Veranstaltungen einig. Sie lobten Professionalität und liebevolle Gestaltung der Veranstaltungen. Zitate wie „Von der Idee, der Auswahl der Lieferanten über die Organisation bis hin zum Catering, perfekt" oder „Sehr gelungene Veranstaltung, tolle Location, wir konnten sehr gute Gespräche führen, ohne auf die Uhr zu gucken" lassen keine Zweifel offen: Welcome Home hat sich etabliert und man darf gespannt auf die kommende Veranstaltung sein. (Das PSI Journal berichtet ausführlich in seiner Februarausgabe.)

Kurz vor Jahresschluss nutzen zahlreiche Werbeartikel-Lieferanten nochmals die Möglichkeit, um dem Handel ihre neuesten Produkt-Kollektionen nahe zu bringen - und dies durchaus im Wortsinn. Auch in diesem Spätjahr sind wieder verschiedene Lieferantengruppen auf Reisen durch deutsche (und angrenzende) Lande. Die so genannte „Roadshow" ist bereits seit Ende November unterwegs und präsentiert ihre Innovationen ausnahmslos in ausgesuchten Hotels. Am ersten Dienstag im Dezember starteten nun auch die Welcome Home-Events, deren Aussteller ihre Artikel vornehmlich an den Unternehmensstandorten zeigen, sowie die Adventstour des A+O Teams, die ihre Reihe diesmal bewusst in stimmungsvollen, verkehrgünstig gelegenen Locations stattfinden lässt. Den schwungvollen Auftakt machte dabei die Veranstaltung in der Reithalle des Marstalls in dem vor den Toren Hamburgs gelegenen Ahrensburg. Zahlreiche Werbemittelhändler der Region waren der Einladung des A+O Teams gefolgt und konnten sich in zwangloser Atmosphäre, die viel Raum für eingehende Gespräche gab, von den Vorzügen der Neuheiten überzeugen. Die insgesamt 20 Lieferantenpartner lieferten einen anregenden Präsentationsmix, der bei wenig Bereichsüberschneidungen kaum Wünsche offen ließ. Das diesjährige „Schmankerl" der Tour aber kam besonders an: ein gemeinsamer Gänseschmaus von Ausstellern und Besuchern zur Abrundung der nachmittäglichen Produktschau, zu dem das A+O Team auch in den Folgeveranstaltungen lädt.

Die Gewinner des Wettbewerbs „Produkt des Jahres 2013" stehen fest. Unter anderen erhielten die begehrte Auszeichnung die A.W. Faber-Castell Vertriebs GmbH für den Perfect Pencil III mit Spänebox, die Siplast Siegerländer Plastik GmbH für Clap two, eine Kombination aus Klemmbrett und Dokumentenmappe, und die Koziol »ideas for friends Gmbh für ihre Pendelleuchte Stella XL. Insgesamt zeichnete pro-K, Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V., 18 Produkte aus, die sich durch eine gelungene Kombination aus Innovation, Design und Funktionalität hervortaten. Seit den 1970-er Jahren zeichnet der Verband jedes Jahr Produkte in verschiedenen Kategorien aus. Die Produkte des Jahres werden auf der Konsumgütermesse Ambiente ausgestellt, die vom 15. bis 19. Februar 2013 in Frankfurt am Main stattfindet. www.produkte-des-jahres.de

Die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) hat die öffentliche Konsultation zur Aufnahme von 54 weiteren Stoffen auf die Kandidatenliste gestartet. Unter anderem sind dabei weitere Phthalate, organische Bromverbindungen, organische Zinnverbindungen, Alkylphenole und Alkylphenolethoxylatesowie diverse anorganische und organische Bleiverbindungen aufgenommen. Entsprechende Dossiers sind auf der ECHA-Webseite veröffentlicht. Eine Kommentierung ist bis zum 18. Oktober 2012 online möglich. Mit der Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste ist ein weiterer Schritt im Zulassungsverfahren nach REACH erfolgt. Die Kandidatenliste dient als Auswahlliste fu?r zulassungspflichtige Stoffe. Die ECHA empfiehlt mindestens alle zwei Jahre aus dieser Auswahl unter Beru?cksichtigung der Stellungnahme des Ausschusses der Mitgliedstaaten prioritär aufzunehmende Stoffe. Durch Entscheidung der Europäischen Kommission werden die Stoffe dann in Anhang XIV aufgenommen. Folge davon ist, dass der Stoff nach Ablauftermin (Sunset Date) nur noch in Verkehr gebracht oder verwendet werden darf, wenn fu?r die entsprechende Verwendung eine Zulassung erteilt bzw. u?ber den Antrag noch nicht entschieden wurde. Bis zum Ablauftermin kann der Stoff weiter in Verkehr gebracht bzw. verwendet werden, wenn mindestens 18 Monate zuvor ein Zulassungsantrag gestellt wurde. Momentan sind 14 Stoffe im Anhang XIV gelistet. Eine Empfehlung fu?r weitere 13 Stoffen liegt der Kommission vor. Daru?ber hinaus befindet sich ein Empfehlungsentwurf zur Aufnahme weiterer zehn Stoffe in der Konsultation. Unmittelbare Folge der Kandidatenliste ist fu?r den Großhandel vor allem die Informationspflicht: Innerhalb der Lieferkette muss informiert werden, falls ein Erzeugnis von einem gelisteten Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Masseprozent enthält. Da momentan bereits 84 Stoffe gelistet sind, könnte bis Ende des Jahres die Kandidatenliste 138 Stoffe enthalten. Damit wäre das erklärte Ziel der Europäischen Kommission, bis Ende des laufenden Jahres 136 Stoffe auf der Kandidatenliste zu
haben, erreicht. Die Kandidatenliste wird zweimal jährlich (Juni und Dezember) aktualisiert. Die nächste Veröffentlichung der Kandidatenliste erfolgt im Dezember 2012. Unter http://echa.europa.eu/ sind die Stoffe gelistet.