Das PSI Journal sprach mit Rechtsanwalt Dr. Arun Kapoor über die Gesetzesnovelle zur Produktkennzeichnung, die kürzlich in Kraft getreten ist. Im Interview erklärt Dr. Kapoor, worauf Hersteller und Händler jetzt besonders achten sollten.
Brennpunkt Produktkennzeichnung
Was gilt nach Inkrafttreten des neuen Produktsicherheitsgesetzes
Herr Dr. Kapoor, im Dezember letzten Jahres ist das neue Produktsicherheitsgesetz in Kraft getreten. Als Industrieanwalt vertreten Sie seit Jahren verschiedenste Unternehmen in produktsicherheitsrechtlichen Verfahren.
Was hat es mit der Gesetzesnovelle eigentlich auf sich?
weiter zum vollständigen Interview











Der Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft (GWW) hat sich mit seinen Mitgliedsverbänden auf einen Ehrenkodex verständigt. Der Tenor dieses Dokuments: Das Image der Werbeartikelbranche wird maßgeblich durch das Auftreten und Handeln ihre Akteure geprägt. Daher verpflichten sich die Mitgliedsunternehmen der Fachverbände im Gesamtverband (AKW, bwg, BWL und PSI), die Prinzipien in den folgenden Themenbereichen zu befolgen: Berufliche Chancengleichheit/Nicht-Diskriminierung, Kaufmännische Sitten, Wettbewerbsrecht/Musterschutz, Anti-Korruption, Vermeidung gefährlicher Stoffe, soziale Gesetzgebungen, Umweltschutz, Datenschutz, Qualitätsanspruch. Diese Prinzipien sind für alle GWW-Mitglieder und ihre Mitgliedsunternehmen bindend.
